Service

Der Zentrale Festplatz liegt in Berlin-Mitte, verkehrsgünstig gelegen direkt an der Autobahn A111 und in Nähe des Flughafen Tegels. Seit dem Jahr 2000 stehen hier über 60.000 m² für Outdoor-Veranstaltungen aller Art zur Verfügung. Die Vorteile im Überblick:

  • Flächen und Zeiträume modular buchbar; erleichterte Umsetzung aufgrund von baurechtlich genehmigten und brandschutzrechtlich geprüften Aufbauvarianten
  • Direkter Anschluss an die Berliner Stadtautobahn A111; eigene Haltestelle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Drei Rolltoranlagen, davon eine mit 20 Meter Durchfahrtsbreite; befestigte niveaugleiche Fahrwege für Schwertransporte; komplette Umzäunung des Geländes; Beleuchtung des Platzes inklusive der Zufahrt
  • Trink- und Abwasserversorgung über 5 km langes Leitungsnetz an annähernd 50 Punkten; Stromversorgung über 6 MS/NS-Stationshäuser, Anschlussmöglichkeiten für mobile Stationen
  • Möglichkeit zur großflächigen Bewerbung an der A111 (unter den im Merkblatt „Nutzung Werbeflächen“ genannten Bedingungen)

Detailpläne

 

Kursorischer Überblick Nutzungsbedingungen

  • Mieter übernimmt für die Mietzeit alle diejenigen Verpflichtungen, die ihn treffen würden, als wenn er selbst Eigentümer des Grundstücks wäre (Verkehrssicherungspflicht). Mieter hat sämtliche behördlichen Genehmigungen, die die Gegebenheiten des Platzes und die Durchführung seiner Veranstaltung betreffen, auf eigene Kosten und Verantwortung einzuholen und etwaige Auflagen zu erfüllen. Mieter ist verpflichtet, allen auf der Grundlage behördlicher Anordnungen gleich welcher Art bestehenden Vorgaben in Bezug auf das Mietobjekt und seiner Nutzung auf eigene Kosten und Gefahr zu entsprechen.

  • Mieter wird vertraglich im Rahmen des rechtlich Möglichen über § 32 Abs. 5 BetrVO die Wahrnehmung der Pflichten nach § 32 Abs. 1 bis 4 BetrVO übertragen. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste, ein Sicherheitskonzept aufzustellen, § 37 BetrVO.

  • Abrechnung für Wasser-, Abwasser- und Stromverbrauch erfolgt nach gesondert vereinbarten Preisen über die BFV GmbH. Müllentsorgung, Endreinigung, Versorgung der Bushaltestelle über die BVG sowie der Anschluss der Strom- und Wasserversorgung erfolgt auf eigenen Auftrag und eigene Rechnung durch den Mieter. Zur Bushaltestelle im Detail siehe   Nutzung BVG-Haltestelle.

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung (inkl. Umweltschadenhaftpflichtversicherung) ist spätestens vier Wochen vor Übergabe nachzuweisen.